Am 2. September 2026 wies der US-Bezirksrichter Lee Rudofsky den Antrag von Entergy Arkansas auf eine einstweilige Verfügung gegen die Arkansas Democrat-Gazette zurück, die Informationen über Entergys Beteiligung an einer Solaranlage veröffentlicht hatte, die das Google-Datenzentrum in West Memphis mit Strom versorgen wird.
Entergy argumentierte, dass die Dokumente Geschäftsgeheimnisse enthielten und irrtümlich offengelegt wurden, doch der Richter hob die erhebliche öffentliche Besorgnis über die Vereinbarungen von Versorgungsunternehmen mit großen Unternehmen hervor. Er stellte fest, dass solche Vereinbarungen sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Bewohner von Arkansas haben könnten.
Der Fall verdeutlicht die Spannungen zwischen Unternehmensgeheimnissen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Information, insbesondere in Bezug auf essentielle Dienstleistungen wie Elektrizität. Entergys Behauptungen zum Schutz der Kundendaten wurden durch die Behauptung der Democrat-Gazette über ihre Rechte gemäß dem Ersten Verfassungszusatz entgegengesetzt.
Google, obwohl nicht Partei des Rechtsstreits, erklärte sein Engagement, alle mit dem Datenzentrum verbundenen Kosten zu übernehmen, das voraussichtlich erhebliche Vorteile für die Kunden in Arkansas bieten wird. Dieses Urteil könnte einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie ähnliche Fälle, die Unternehmenstransparenz und Pressefreiheit betreffen, in Zukunft behandelt werden.