Bundesberufungsgericht weist Donald Trumps Antrag zurück, seinen Namen im Kennedy Center wiederherzustellen

07/08/2026, 09:36 AM politics announcement

Am 8. Juli 2026 wies ein dreiköpfiges Richtergremium des U.S. Court of Appeals for the District of Columbia Circuit den Einspruch von Präsident Donald Trump zurück, seinen Namen im Kennedy Center wiederherzustellen.

Das Gericht stellte fest, dass Trump und der Vorstand des Kennedy Centers nicht nachweisen konnten, dass sie durch die Entfernung seines Namens, der im Juni nach einem Urteil eines niedrigeren Gerichts entfernt worden war, irreparablen Schaden erleiden würden.

Die Richter bemerkten, dass die Beschwerdeführer keine konkreten Beweise dafür vorlegten, dass das Fundraising des Zentrums durch die Abwesenheit von Trumps Namen negativ beeinflusst würde.

Darüber hinaus wies das Gremium die Ansprüche bezüglich einer neuen Fundraising-Einheit zurück und stellte fest, dass solche Argumente im Bezirksgericht nicht zuvor vorgebracht wurden und daher nicht berücksichtigt werden konnten. Dieses Urteil bedeutet, dass Trumps Name weiterhin vom Kennedy Center entfernt bleibt, während sein Einspruch gegen den ursprünglichen Entfernungsbeschluss anhängig ist.

Der Fall verdeutlicht die rechtlichen Komplexitäten rund um die Namensrechte des Kennedy Centers, das vom Kongress eingerichtet wurde, um Präsident John F. Kennedy zu ehren, und betont die Einschränkungen der Befugnisse des Vorstands, seinen Namen ohne die Genehmigung des Kongresses zu ändern.

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