Bundesrichter weist Ghislaine Maxwells Anspruch auf 'Justizirrtum' bei Verurteilung wegen Menschenhandels zurück

08/25/2026, 07:36 AM politics dismissal

Ghislaine Maxwells Versuch, ihre Verurteilung wegen Menschenhandels aufzuheben, wurde von Richter Paul A. Engelmayer abgelehnt, der ihre Ansprüche als spekulativ und falsch charakterisierte.

Maxwell argumentierte, dass neue Beweise und verfassungsrechtliche Verstöße während ihres Prozesses ihre Freilassung rechtfertigten, doch der Richter stellte fest, dass ihr Antrag unbegründet sei und keine Fakten präsentiere, die das Ergebnis des Prozesses potenziell ändern könnten.

Dieses Urteil ist bedeutend, da es die Endgültigkeit ihrer Verurteilung verstärkt und die rechtlichen Hürden hervorhebt, die sie überwinden muss, um ihre Inhaftierung anzufechten. Maxwell, die im Dezember 2021 verurteilt wurde, verbüßt derzeit eine 20-jährige Haftstrafe, nachdem sie 2020 verhaftet wurde, im Zuge des hochkarätigen Falls rund um Jeffrey Epstein, der 2019 in Haft starb.

Die Abweisung ihres Habeas-Antrags deutet darauf hin, dass ihre rechtlichen Optionen schwinden, was potenziell die öffentliche und investorenbezogene Wahrnehmung ihres Falls und dessen breitere Implikationen in den laufenden Diskussionen über Menschenhandel und Gerechtigkeit beeinflussen könnte.

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